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Kostenerstattung

Die Abrechnung erfolgt im Bereich Osteopathie über die Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH).

Seit 2012 werden osteopathische Behandlungen von einigen gesetzlichen Krankenkassen prozentual erstattet.

Informieren Sie sich am Besten vor der Behandlung über eine mögliche Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung.

Eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

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