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Kostenerstattung

Die Abrechnung erfolgt im Bereich Osteopathie über die Heilpraktikergebührenordnung (GeBüH).

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Seit 2012 werden osteopathische Behandlungen von einigen gesetzlichen Krankenkassen prozentual erstattet.

Informieren Sie sich am Besten vor der Behandlung über eine mögliche Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung.

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Eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

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